Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs-, Bewirtungs- und Lieferleistungen

1.Geltung und Vertragsgrundlagen

1.1. Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber, CS- Catering Culinarium Spectaculum als Auftragnehmer bezeichnet.

1.2. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und CS- Catering Culinarium Spectaculum abgeschlossen werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Allen der CS- Catering Culinarium Spectaculum erteilten Aufträge, liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:
• Der Inhalt eines zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrages
• Die Auftragsbestätigung
• Das Angebot
• Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• Die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur soweit gültig, wie CS- Catering Culinarium Spectaculum sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

1.5. Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.6. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

1.7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass seine Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

2. Angebot und Angebotsunterlagen und Vertragsabschluss

2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.

2.2. Werden Angebote nach Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt CS- Catering Culinarium Spectaculum keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.3. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, sowie ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum der Firma CS- Catering Culinarium Spectaculum. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlicher Form zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von CS- Catering Culinarium Spectaculum. Bei Zuwiderhandlungen wird eine vom zuständigen Gericht zu bestimmende Vertragsstrafe fällig.

2.4. Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Ein dem Auftraggeber zugesandter Vertrag ist von diesem gegengezeichnet zurückzusenden.

2.5. Der Auftraggeber hat seinen Auftrag für Bestellungen gegenüber CS- Catering Culinarium Spectaculum bis spätestens:
bis 50 Personen: 3 Tage vor Veranstaltung
bis 100 Personen: 3 Tage vor Veranstaltung
bis 500 Personen: 8 Tage vor Veranstaltung
ab 500 Personen: 14 Tage vor Veranstaltung

abzugeben. Während Messen sind kürzere Bestellfristen auf Anfrage möglich.

2.6. Die verbindlichen Meldungen der Personenzahlen für Menüs oder Buffets benötigt CS - Catering Culinarium Spectaculum bei Veranstaltungen
bis 50 Personen: 3 Tage vorher
bis 100 Personen: 3 Tage vorher
bis 500 Personen: 5 Tage vorher
ab 500 Personen:8 Tage vorher

2.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, CS- Catering Culinarium Spectaculum so früh wie möglich über alle Änderungen des zeitlichen Ablaufs und/ oder die Personenzahl zu informieren. Alle Vertragsänderungen und neue Angebote sind schriftlich abzufassen und zu bestätigen.

2.8. In Fällen des Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber gilt folgende Berechnung:

Stornierungen sind bei einem Bestellwert bis zu 1.500,00 € netto bis spätestens 4 Werktage vor Veranstaltung möglich. Ausgenommen hiervon sind Speisen und Getränke die exklusiv für die stornierte Veranstaltung besorgt wurden. Bei Stornierungen über einen Bestellwert von 1.500,00 € gilt:
Werden die vereinbarten Leistungen bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält CS- Catering Culinarium Spectaculum sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung vor.

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% der Vergütung
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Vergütung
Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung
Danach 100% der Vergütung

3. Leistungsumfang

3.1. Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind.

3.2. Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

3.3. Zum Lieferumfang gehören die Anlieferung im Messegelände sowie die Abholung der Wirtschaftsgüter nach deren Benutzung. Bei Veranstaltungen in Restaurants ist die Reinigung der Veranstaltungsräume ebenfalls enthalten, falls nichts anderes vereinbart wurde.

3.4. Die von uns gelieferte Ware wird gemäß HACCP – Konzept produziert, gelagert und geliefert. Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Besteller über.

3.5. Beim Standcatering gehört zum Lieferumfang die Anlieferung auf dem Messegelände. Eine Transportkostenpauschale von
20,00 € netto pro Liefertag gilt als vereinbart. Servicekräfte für die Betreuung des Standes werden mit 25,00 € pro Person und pro Stunde berechnet.

3.6. Bei Bewirtungen in Konferenzräumen gilt bis zu einer Personenzahl von 25 eine Bewirtungspauschale von 25,00 € als vereinbart. Ab einer Personenanzahl von 26 wird eine Konferenzbewirtungspauschale von 1,00 € pro Person dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3.7. Bei allen anderen Veranstaltungsarten, wie Kaffeepausen, Empfängen, Großveranstaltungen, etc. werden die Serviceleistungen mit 25,00 € pro Servicemitarbeiter berechnet. Die Mindesteinsatzzeit unseres Servicepersonals beträgt 4 Stunden.
Des Weiteren behalten wir uns vor, bei einem Einsatz nach
20.00 Uhr, einen angemessenen Nachtzuschlag auf die Serviceleistung zu erheben.

4. Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Die Preise gelten bis 4 Monate nach Angebotsabgabe bzw. 30 Tage bei individuellen Angeboten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne, ist CS- Catering Culinarium Spectaculum berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.
4.3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von CS- Catering Culinarium Spectaculum zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetreten Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

4.4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der CS- Catering Culinarium Spectaculum sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

5.1. Die Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar.

5.2. Die Zahlung wird ausschließlich in EURO akzeptiert. Es sind nur Bezahlungen per Überweisung, bar oder Kreditkarte möglich. CS- Catering Culinarium Spectaculum erkennt keine Zahlung per Scheck an.

5.3. Bei Großveranstaltungen ist eine dem Auftragsvolumen entsprechende Anzahlung, die bei Auftragserteilung bzw. spätestens bis 7 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt zu leisten. Der verbleibende Restbetrag wird ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Endabrechnung fällig.

5.4. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H.v. 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

6. Beanstandungen

6.1. Beanstandungen, insbesondere über Speisen, sind am Veranstaltungstage dem Restaurantleiter oder den Bankettleitern mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten nicht mehr akzeptiert werden.

6.2. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen von CS- Catering Culinarium Spectaculum, müssen vom Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung schriftlich, dem verantwortlichen Mitarbeiter von CS- Catering Culinarium Spectaculum mitgeteilt werden.

7. Gefahrübergang und Haftung

7.1. Bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese zu prüfen. Im Falle von Reklamationen gilt Ziff. 6.

7.2. Mit Übernahme gemäß Ziff. 7.1. der Lieferung bzw. Sachleistungen nach Ziff. 3 dieser Bedingungen durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.
7.3. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände jeder Art wird von der Firma CS- Catering Culinarium nicht übernommen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.